Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Alpina Vista – Geführte E-Bike-Touren

Stand: September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Buchungen und geführten E-Bike-Touren von Alpina Vista, Inhaber Efthimios Psomas, Österreich (nachfolgend „Alpina Vista“). Die aktuellen Kontakt- und Unternehmensdaten ergeben sich aus dem Impressum auf alpinavista.at.

Alpina Vista bietet persönlich geführte E-Bike-Freizeittouren an. Gegenstand des Vertrages ist die Führung und Organisation der jeweils gebuchten Tour entsprechend der Tourenbeschreibung und Buchungsbestätigung.

Diese AGB gelten auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen abweichenden Regelungen dieser AGB vor.

2. Buchungsanfrage, Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB

Die Darstellung einer Tour auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von Alpina Vista dar. Der Kunde übermittelt zunächst eine Buchungsanfrage, insbesondere mit gewünschter Tour, Termin und Teilnehmerzahl.

Buchungsanfragen und die weitere Kommunikation können insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder, sofern von Alpina Vista angeboten, über ein Buchungsformular auf der Website erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Alpina Vista die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt.

Die für die Buchung geltenden AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht, insbesondere durch einen Link auf der Website oder durch Übermittlung als PDF bzw. Dokument bei einer Direktbuchung. Die Buchungsbestätigung erfolgt erst, nachdem der Kunde Gelegenheit hatte, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.

3. Angaben und Selbsteinschätzung der Teilnehmer

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung sowie spätestens vor Tourbeginn wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu allen angemeldeten Teilnehmern zu machen, soweit diese für die sichere Durchführung der Tour erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Angaben zum fahrtechnischen Kenntnisstand, zur körperlichen Verfassung, zur Erfahrung im Umgang mit E-Bikes sowie zu gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.

Erfolgt die Buchung für mehrere Personen, sichert der Buchende zu, alle von ihm angemeldeten Teilnehmer über den Inhalt dieser AGB sowie über die Anforderungen der gebuchten Tour informiert zu haben.

Die Einschätzung der eigenen körperlichen und fahrtechnischen Eignung obliegt jedem Teilnehmer selbst; die Voraussetzungen hierfür sowie die Rechte von Alpina Vista im Zweifelsfall ergeben sich aus Punkt 6.

Unrichtige oder unvollständige Angaben, die die sichere Tourdurchführung beeinträchtigen, fallen in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Teilnehmers bzw. des Buchenden und sind bei einem allfälligen Mitverschulden (§ 1304 ABGB, siehe Punkt 10 und Punkt 16) zu berücksichtigen.

Zur Verarbeitung von Angaben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen, siehe Punkt 21.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tourenbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Leistung die persönliche Führung der gebuchten E-Bike-Tour durch Alpina Vista bzw. einen eingesetzten Guide.

Nicht ausdrücklich als Bestandteil der Tour ausgewiesene Leistungen – insbesondere An- und Abreise, Verpflegung, persönliche Ausrüstung, medizinische Versorgung und sonstige Leistungen Dritter – sind nicht im Tourpreis enthalten.

Angaben zu Streckenlänge, Höhenmetern, Fahrzeit und Gesamtdauer sind Planungs- bzw. Richtwerte. Wetter, Wegverhältnisse, Sperren, Gruppentempo, Pausen oder Sicherheitsentscheidungen können zu Abweichungen führen.

5. Eigene E-Bikes und Leistungen externer Anbieter

Teilnehmer können mit einem eigenen, geeigneten und verkehrssicheren E-Bike teilnehmen. Vorgesehen sind grundsätzlich Pedelecs, die rechtlich als Fahrräder gelten. Für andere Fahrzeugtypen, insbesondere S-Pedelecs, ist vorab Rücksprache mit Alpina Vista erforderlich.

Wird im Zusammenhang mit einer Tour ein Leih-E-Bike eines externen Fahrradverleibs angeboten oder vermittelt, wird dieses von einem eigenständigen Drittanbieter bereitgestellt. Soweit bei der konkreten Buchung nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist Alpina Vista nicht Vermieter des Fahrrads. Für das Mietverhältnis gelten die Bedingungen des jeweiligen Verleihers.

Jeder Teilnehmer hat sein Fahrrad vor Tourbeginn auf offensichtliche Mängel zu prüfen, insbesondere Bremsen, Reifen, Lenker, Beleuchtung und sicheren Sitz des Akkus, und erkennbare Mängel unverzüglich zu melden. Die Verantwortung von Alpina Vista für die eigene Tourenleistung, insbesondere Führung, Streckenwahl und sicherheitsbezogene Anweisungen, bleibt unberührt.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnehmer muss ein Fahrrad bzw. E-Bike sicher führen können und körperlich in der Lage sein, die Anforderungen der gebuchten Tour zu bewältigen. Maßgeblich sind insbesondere die in der Tourenbeschreibung angegebenen Strecke, Höhenmeter, Untergrund und Schwierigkeitsmerkmale.

Bestehen Zweifel an der eigenen Eignung, ist dies vor der Tour anzusprechen. Alpina Vista kann allgemeine Fragen zur fahrtechnischen und körperlichen Selbsteinschätzung stellen, nimmt jedoch keine medizinische Beurteilung vor.

Alpina Vista kann die Teilnahme ablehnen oder beenden, wenn konkrete Umstände eine sichere Teilnahme nicht zulassen oder sicherheitsrelevante Anweisungen trotz Aufforderung nicht beachtet werden.

7. Fahrräder, Ausrüstung und Helmpflicht

Für die Teilnahme ist ein für die jeweilige Tour geeignetes und verkehrssicheres Fahrrad bzw. E-Bike erforderlich. Bei Verwendung eines eigenen Fahrrads bzw. E-Bikes ist der Teilnehmer für dessen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand verantwortlich.

Während der gesamten geführten Tour ist ein geeigneter Fahrradhelm verpflichtend und bestimmungsgemäß zu tragen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist ein passender Fahrradhelm vom Teilnehmer selbst mitzubringen.

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, den Helm während der Tour ordnungsgemäß zu tragen und die Sicherheitsanweisungen des Guides zu beachten. Das eigenmächtige Abnehmen oder nicht bestimmungsgemäße Tragen des Helms entgegen dieser Vorgabe stellt einen Verstoß gegen die vereinbarten Sicherheits- und Teilnahmebedingungen dar.

Verletzt ein Teilnehmer diese Sicherheitsvorgaben und entstehen oder vergrößern sich hierdurch Schäden, richtet sich die rechtliche Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kleidung und sonstige Ausrüstung müssen der jeweiligen Tour sowie den zu erwartenden Wetter- und Streckenbedingungen angemessen sein.

Alpina Vista ist berechtigt, die Teilnahme bei offensichtlich ungeeignetem oder nicht verkehrssicherem Material, bei fehlendem geeignetem Fahrradhelm oder bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden.

8. Sicherheitseinweisung und Durchführung

Vor Tourbeginn erfolgt eine Sicherheitseinweisung. Sie umfasst je nach Tour insbesondere Gruppenregeln, Bedienung und Besonderheiten des E-Bikes, Brems- und Fahrverhalten, Verhalten im Straßenverkehr sowie Hinweise zur Strecke.

Alpina Vista kann die Teilnahme davon abhängig machen, dass der Teilnehmer die erfolgte Sicherheitseinweisung und seine Selbsteinschätzung schriftlich oder elektronisch bestätigt. Eine solche Bestätigung stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Ansprüche dar.

Jeder Teilnehmer hat seine Geschwindigkeit und Fahrweise an sein persönliches Können sowie an Gelände, Verkehr, Sicht, Wetter und Wegverhältnisse anzupassen. Gesetzliche Verkehrsvorschriften und sicherheitsbezogene Anweisungen des Guides sind einzuhalten.

Der Guide kann insbesondere Geschwindigkeit, Reihenfolge, Pausen und Streckenführung anpassen, wenn dies für die sichere Durchführung oder aufgrund der Gruppenzusammensetzung erforderlich ist.

9. Natur-, Wetter- und Streckenbedingungen

E-Bike-Touren sind Outdoor-Aktivitäten. Wetterumschwünge, Nässe, Hitze, Wind, natürliche Hindernisse, Baustellen, Wegsperrren, land- oder forstwirtschaftlicher Verkehr und kurzfristige Änderungen der Wegbeschaffenheit können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Alpina Vista kann die Tour aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, abändern, verkürzen, unterbrechen, auf eine geeignete Alternativroute ausweichen oder abbrechen. Die Sicherheit der Teilnehmer hat Vorrang vor der vollständigen Durchführung der ursprünglich geplanten Route.

10. Typische Risiken, Eigenverantwortung und Mitverschulden

Die Teilnahme an einer geführten E-Bike-Tour ist mit den für das Fahrradfahren und Outdoor-Aktivitäten typischen Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere Stürze, Fahrfehler, wechselnde Fahrbahn- und Wegverhältnisse, lose oder rutschige Untergründe, Unebenheiten, Steigungen und Gefälle, Kurven, Verkehr, andere Wegbenutzer, Tiere, Witterungseinflüsse sowie natürliche Hindernisse. Solche Risiken können auch bei sorgfältiger Planung und Durchführung der Tour nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Jeder Teilnehmer ist im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten und der jeweiligen Situation selbst dafür verantwortlich, sein Fahrrad bzw. E-Bike sicher zu beherrschen, eine seinem Können sowie den Wege-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise zu wählen, ausreichenden Abstand einzuhalten und die gesetzlichen Verkehrsvorschriften sowie die Sicherheitsanweisungen des Guides zu beachten.

Der Teilnehmer hat seine Fahrweise jederzeit an sein persönliches Können anzupassen. Fühlt sich ein Teilnehmer einer Situation oder einem Streckenabschnitt nicht gewachsen oder kann er die Tour nach eigener Einschätzung nicht sicher fortsetzen, hat er seine Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren, gegebenenfalls abzusteigen und den Guide darüber zu informieren.

Alpina Vista haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf der Verwirklichung eines typischen und für den Teilnehmer erkennbaren Risikos des Fahrradfahrens oder auf dem eigenverantwortlichen Verhalten des Teilnehmers beruhen und nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Alpina Vista oder einer Alpina Vista zurechenbaren Person verursacht wurden.

Hat ein Teilnehmer insbesondere durch unangepasste Geschwindigkeit, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder Verkehrsvorschriften, unzureichende Beherrschung des Fahrrads, fehlende Aufmerksamkeit oder sonstiges eigenverantwortliches Verhalten zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, richtet sich die Schadenstragung nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Mitverschulden, insbesondere § 1304 ABGB.

Zwingende gesetzliche Schadenersatzansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.

11. Ausschluss von der Tour

Alpina Vista kann einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dies zur Sicherheit erforderlich ist, insbesondere bei:

  • wiederholter Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen des Guides;
  • einer erheblich unangepassten Geschwindigkeit oder Fahrweise;
  • Verlassen der Gruppe oder der vereinbarten Route ohne Rücksprache;
  • erheblicher Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder andere Substanzen;
  • erkennbar ungeeigneter oder nicht verkehrssicherer Ausrüstung trotz Aufforderung zur Abhilfe;
  • sonstigem Verhalten, durch das der Teilnehmer sich selbst oder andere erheblich gefährdet.

Beruht der Ausschluss auf einem vom Teilnehmer zuvertretenden Umstand, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung für den nicht in Anspruch genommenen Tourteil, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Alpina Vista unterstützt im Rahmen des Zumutbaren bei der Organisation einer sicheren Rückkehr.

12. Preise, Leih-E-Bike und Zahlung

Es gelten die in der Tourenbeschreibung bzw. der konkreten Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Soweit aktuell angeboten, beträgt der Tourpreis 100 € pro Person mit eigenem E-Bike; für ein über einen externen Partner bereitgestelltes Leih-E-Bike fallen derzeit zusätzlich 79 € pro Person an. Maßgeblich ist stets die Buchungsbestätigung.

Zahlungsart und Fälligkeit werden im Buchungsprozess bzw. in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

13. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung ist Alpina Vista in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs.

Sofern für die konkrete Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis einschließlich 7 Tage vor Tourbeginn: kostenfrei;
  • 6 bis 3 Tage vor Tourbeginn: 50 % des vereinbarten Tourpreises;
  • ab 48 Stunden vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Tourpreises.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Alpina Vista kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann ein frei gewordener Platz anderweitig vergeben werden, wird dies angemessen berücksichtigt.

14. Absage, Änderung oder Abbruch durch Alpina Vista

Alpina Vista kann eine Tour absagen, verschieben, ändern oder nach Beginn abbrechen, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung insbesondere wegen Wetter, Unwetterwarnungen, Streckensperren, außergewöhnlichen Naturereignissen, behördlichen Vorgaben oder vergleichbaren Umständen nicht vertretbar ist.

Kann eine Tour vor Beginn aus einem von Alpina Vista zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Wird kein Ersatztermin vereinbart, werden die für die Tour an Alpina Vista geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund nachträglich eingetretener, nicht von Alpina Vista zu vertretender Sicherheits-, Wetter- oder Streckenbedingungen angepasst oder abgebrochen werden, entscheidet der Guide anhand der konkreten Situation. Ein sicherheitsbedingter Abbruch stellt nicht allein deshalb eine mangelhafte Leistung dar. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15. Verspätung und Nichterscheinen

Teilnehmer haben rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Bei erheblicher Verspätung besteht kein Anspruch darauf, dass die Gruppe unangemessen lange wartet.

Alpina Vista bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, eine verspätete Teilnahme dennoch zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich und ist die Verspätung vom Teilnehmer zu vertreten, kann sie als Nichterscheinen im Sinne der Stornobedingungen behandelt werden.

16. Haftung

Eine Haftungsbeschränkung nach den folgenden Bestimmungen gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die von Alpina Vista oder einer Alpina Vista zurechenbaren Person vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Alpina Vista nicht.

Alpina Vista haftet insbesondere nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich durch das eigenverantwortliche Verhalten eines Teilnehmers, durch ein typisches Risiko des Fahrrad- oder E-Bike-Fahrens oder durch sonstige Umstände verursacht wurden, die Alpina Vista nicht schuldhaft zu vertreten hat.

Hat ein Teilnehmer durch sein eigenes Verhalten zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, insbesondere durch unangepasste Geschwindigkeit oder Fahrweise, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder Verkehrsvorschriften, mangelnde Beherrschung des Fahrrads oder E-Bikes, fehlende Aufmerksamkeit oder die Verwendung eines vom Teilnehmer bereitgestellten mangelhaften Fahrrads oder einer mangelhaften Ausrüstung, richtet sich die Schadenstragung nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Mitverschulden, insbesondere § 1304 ABGB.

Für Verlust, Beschädigung oder Beeinträchtigung von persönlichen Gegenständen, die ein Teilnehmer während der Tour mitführt, insbesondere Mobiltelefonen, Kameras, Kleidung, Taschen, Brillen, Schlüsseln oder sonstigen Wertgegenständen, haftet Alpina Vista bei leichter Fahrlässigkeit nicht, sofern Alpina Vista diese Gegenstände nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen hat.

Bei Verwendung eines eigenen Fahrrads oder E-Bikes bleibt der Teilnehmer für dessen verkehrssicheren und technisch ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Eine etwaige Sichtkontrolle oder Hilfestellung durch den Guide stellt keine technische Überprüfung, Wartung oder Zusicherung der Mangelfreiheit des Fahrrads oder E-Bikes dar.

Werden Leistungen eines externen Anbieters lediglich vermittelt und wird für den Kunden erkennbar ein eigenständiger Vertrag unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen, haftet der externe Anbieter für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistung. Alpina Vista haftet in diesem Fall nur für eigene gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung, Information oder Auswahl des Anbieters.

Soweit Alpina Vista einen externen Anbieter zur Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Teilnehmer einsetzt, bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Zurechnung des Verhaltens solcher Personen unberührt.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.

17. Persönliche Gegenstände und mitgebrachte Ausrüstung

Die Teilnehmer sind für die sichere Aufbewahrung ihrer persönlichen Gegenstände und ihrer mitgebrachten Ausrüstung selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Mobiltelefone, Kameras, Geld, Schlüssel, Brillen, Kleidung, Gepäck, Wertgegenstände sowie eigene Fahrräder und E-Bikes.

Alpina Vista übernimmt grundsätzlich keine Verwahrung oder Beaufsichtigung persönlicher Gegenstände oder mitgebrachter Fahrräder und E-Bikes. Eine Verwahrung wird nur übernommen, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, die der Teilnehmer selbst mitführt, am Fahrrad oder E-Bike befestigt, abstellt oder unbeaufsichtigt zurücklässt, haftet Alpina Vista bei leichter Fahrlässigkeit nicht, sofern der Schaden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht von Alpina Vista beruht.

Eine kurzfristige Hilfestellung des Guides, insbesondere beim Abstellen, Tragen, Verladen oder Sichern eines Gegenstands oder Fahrrads, begründet für sich allein keine Verwahrungs- oder Bewachungspflicht, sofern eine solche nicht ausdrücklich übernommen wurde.

Für Schäden, die der Teilnehmer selbst verursacht oder die sich aus der Beschaffenheit, Befestigung oder Verwendung seiner eigenen Gegenstände oder Ausrüstung ergeben, haftet Alpina Vista nicht, soweit Alpina Vista den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

18. Minderjährige

Die Teilnahme Minderjähriger ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Alpina Vista möglich. Je nach Alter, Tour und Fahrkönnen kann die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine sonstige geeignete volljährige Aufsichtsperson vorausgesetzt werden.

Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur selbständigen Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr und zu erforderlicher Begleitung sind einzuhalten. Die gebuchte Tour muss hinsichtlich Schwierigkeit und körperlicher Anforderungen für den Minderjährigen geeignet sein.

19. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei terminierter Freizeitleistungsleistung

Bei der Buchung einer E-Bike-Tour für einen konkret vereinbarten Termin oder Zeitraum handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Für solche Verträge besteht nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart ist.

Die freiwillig eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten gemäß Punkt 13 bleiben davon unberührt.

20. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, werden von Alpina Vista zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken nur verwendet, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt. Die Teilnahme an der Tour ist nicht von einer Einwilligung in Werbeaufnahmen abhängig.

21. Datenschutz und freiwillige Notfallangaben

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und für die jeweils festgelegten Zwecke verarbeitet. Nähere Informationen zu Art, Umfang, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung von Alpina Vista.

Alpina Vista erhebt grundsätzlich keine medizinischen Diagnosen. Sofern Teilnehmer freiwillig eine Notfallinformation oder eine gesundheitsbezogene Angabe hinterlegen möchten, wird hierfür – soweit rechtlich erforderlich – eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und von der allgemeinen Zustimmung zu diesen AGB getrennt.

Für die Tourdurchführung verwendete Teilnahme- und Sicherheitsdokumentationen werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet.

22. Alternative Streitbeilegung

Alpina Vista ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten im Einzelfall bleiben unberührt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

24. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.